BSG - Beschluss vom 29.02.2024 (B 1 KR 89/23 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2023 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]