FG Hamburg - Urteil vom 18.03.2024 (4 K 156/18)
1. Ein CO2-Sensor, der die Voraussetzungen als Zubehör eines Beatmungsapparats erfüllt, ist nach der Anmerkung 2 a) zu Kapitel 90 KN als eigene Ware einzureihen, wenn er sich als Ware einer Position des Kapitels 90 KN [...]