FG Münster - Urteil vom 18.01.2024 (8 K 2393/21 GrE)
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 12.05.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.08.2021 wird dahin geändert, dass die Grunderwerbsteuer auf 0 EUR festgesetzt wird. Der Beklagte trägt die Kosten des [...]