Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen beruht auf Art. 153 Abs. 1 und 2 MwStSystRL. Danach sind Dienstleistungen von im fremden Namen und für fremde Rechnung handelnden Vermittlern steuerfrei, wenn sie die dort genannten Umsätze oder Umsätze außerhalb der Gemeinschaft betreffen.
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