FG Münster - Urteil vom 20.02.2002 (8 K 6392/01 E)
Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1999 (Streitjahr), ob für die Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4 a EStG von dem steuerlichen Gewinn oder von dem um die Abschreibungen erhöhten [...]