Grundsatz: Steuerneutralität des Erbfalls

Autor: Löbe

Mit dem Tode einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über. Dies ist der Grundsatz der Universalsukzession, die in §  1922 BGB normiert wird. Aufgrund der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger - also auch der Erbe - ist an diese Werte gebunden. Dies ergibt sich aus §  6 Abs.  3 EStG. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kapitalkonto positiv oder negativ ist.1)

Einzelunternehmen im Nachlass