Anwachsung bei einer Personengesellschaft - informieren Sie sich über die steuerrechtlichen Folgen!

Die Anwachsung einer Personengesellschaft beinhaltet zwei wichtige Aspekte. Sie regelt zunächst die Gesamtrechtsnachfolge innerhalb der Gesellschaft. Zusätzlich kann sie aber auch die Grundlage für eine Umwandlung der Personengesellschaft sein.

In den folgenden Fachbeiträgen haben wir übersichtlich für Sie zusammengestellt, worauf es bei der Anwachsung konkret ankommt und worauf Sie als Steuerberater infolgedessen achten müssen. Anhand praxisnaher Beispiele können Sie die besonderen Herausforderungen nachvollziehen.

Anwachsung - Ablauf und Praxisbeispiel

Im Unterschied zum Gesellschafterwechsel, bei dem der Gesellschaftsanteil auf einen neuen oder einen anderen Gesellschafter entgeltlich oder unentgeltlich übertragen (abgetreten) wird, handelt es sich beim Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft um einen Vorgang, bei dem der Gesellschaftsanteil zivilrechtlich untergeht und die Mitgliedschaft des Ausgeschiedenen und die Teilhabe am Gesellschaftsvermögen allen übrigen Gesellschaftern nach Maßgabe deren Beteiligung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge anwächst (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Im Folgenden haben wir diesen Vorgang anhand eines praxisnahen Beispiels anschaulich für Sie erläutert.

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Anwachsung auf die Komplementär-GmbH

Scheiden alle Kommanditisten (ggf. auch der alleinige Kommanditist) aus der KG aus, wächst das Gesellschaftsvermögen der Komplementär-GmbH zu (§ 738 Satz 1 BGB). In diesem Fall wird die KG ohne Liquidation beendet und ihr Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Komplementär-GmbH über. Was Sie in diesem Fall beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Fachbeitrag.

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Ausscheiden aus einer Personengesellschaft ohne Abfindung - Fallbeispiel

Das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft ohne Abfindung dürfte regelmäßig auf einer freigebigen Zuwendung (Schenkung) beruhen und familiäre Gründe haben. In diesem Fall geht der Mitunternehmeranteil zu Buchwerten auf die verbleibenden Gesellschafter über (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG).

Dies gilt auch bei der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an einem Mitunternehmeranteil auf die verbleibenden Gesellschafter. Die Buchwertfortführung ist in diesen Fällen zwingend (§ 6 Abs. 3 Satz 2 EStG).

Wie genau ein solches Ausscheiden ohne Abfindung in der Praxis abläuft und wie Sie einen problematischen Fall lösen könnten, zeigt das folgende Fallbeispiel.

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Rechtsprechung BFH - Anwachsung Personengesellschaft

Hier finden Sie einen noch immer aktuellen BFH - Fall zum Thema Anwachsung einer Personengesellschaft.

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