Die verdeckte Gewinnausschüttung: So wirkt sich die vGA im Einzelnen aus

Durch die Gesellschaft und deren Gesellschafter kann das Ergebnis der Gesellschaft beeinflusst werden, ohne dass dies zunächst nach außen hin sichtbar wird. Der Gesellschafter kann z.B. verdeckt Beträge entnehmen, die bei der Gesellschaft nicht als Gewinnausschüttung erscheinen, sondern den Aufwand der Gesellschaft erhöhen oder den Ertrag vermindern. Man spricht dann von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG mindern vGA das Einkommen der Körperschaft nicht. Entsprechend wird diese bei Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außerhalb der Steuerbilanz wieder hinzugerechnet.

Wie sich nun aber die verdeckte Gewinnausschüttung im Einzelnen auswirkt, ist differenziert zu betrachten. Die Auswirkungen sind vielfältig. Um Ihnen einen idealen Überblick zu verschaffen, haben wir folgende Beiträge zur vGA für Sie zusammengestellt. Neben zahlreichen detaillierten Erklärungen bieten diese auch viele Praxistipps und Beispiele, die die Materie anschaulich machen. Lesen Sie jetzt weiter!

Rechtliche Grundlage der verdeckten Gewinnausschüttung

Der Gesetzgeber definiert den Begriff der verdeckten Gewinausschüttung (vGA) nicht. Vielmehr ist der Begriff durch die Rechtsprechung geprägt und von der Finanzverwaltung übernommen worden. Danach ist eine vGA gegeben, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung,
  • die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,
  • sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags nach § 4 Abs. 1 Satz1 EStG auswirkt und
  • nicht auf einem ordentlichen Gesellschafterbeschluss beruht. [...]

 Hier erfahren Sie, wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Außerdem finden Sie hier anschauliche Fallbeispiele.

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Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der Kapitalgesellschaft

Verdeckte Gewinnausschüttung bei laufenden Betriebsausgaben: Bei laufenden Betriebsausgaben ist für die Hinzurechnung als vGA und damit für die Einkommenserhöhung der Betrag maßgebend, der im laufenden Jahr das Einkommen gemindert hat. Hierzu zählen insbesondere unangemessene Gehaltszahlungen und überhöhte Mieten für die Nutzung eines durch den Gesellschafter zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsguts.

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Aktivierung von Wirtschaftsgütern: Wirtschaftsgüter sind durch die Gesellschaft in der Steuerbilanz grundsätzlich zu Anschaffungskosten zu bewerten (§ 6 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG ). Soweit ein Wirtschaftsgut von einem Gesellschafter (oder einer ihm nahestehenden Person) erworben wurde und hierfür ein überhöhter Preis gezahlt wurde, bestimmen sich die Anschaffungskosten nicht nach dem tatsächlich gezahlten, sondern nach dem unter fremden Dritten üblichen Kaufpreis. In Höhe der Differenz zum tatsächlich gezahlten Betrag wird ein Aufwand gebucht. In Höhe dieses Betrags ist das Einkommen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu korrigieren. [...]

Erfahren Sie hier mehr über die Auswirkungen der vGA auf die Kapitalgesellschaft allgemein.

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Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter

Die steuerliche Auswirkung einer vGA hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Beteiligung in einem Betriebsvermögen oder im steuerlichen Privatvermögen des Gesellschafters gehalten wird und ob dieser einkommensteuerpflichtig oder körperschaftsteuerpflichtig ist. Dabei ist der zugewendete Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten und ungeschmälert als Bruttoertrag anzusetzen. [...]

Lesen Sier hier mehr über die Auswirkungen der vGA beim Gesellschafter.

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Auswirkungen der vGA auf andere Steuerarten

Wird eine vGA dadurch verwirklicht, dass die Kapitalgesellschaft z.B. ein Wirtschaftsgut unentgeltlich an den Anteilseigner überträgt oder zur Nutzung überlässt, können hierdurch die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Wertabgabe i.S.v. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3, Abs. 9a Nr. 1 oder Nr. 2 UStG erfüllt sein (Abschn. 3.2. Abs. 1 UStAE). Wenn eine verbilligte Übertragung oder Überlassung eines Wirtschaftsguts an einen Anteilseigner erfolgt, sind zudem oftmals die Voraussetzungen des § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 UStG erfüllt. In diesen Fällen gelangt die Mindestbemessungsgrundlage i.S.v. § 10 Abs. 4 UStG zur Anwendung. [...]

Hier erfahren Sie alles zu den Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf andere Steuerarten inklusive nützlicher Praxistipps.

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Besteuerung von Gewinnausschüttungen

Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft stellen ebenso wie sonstige Bezüge aus Aktien oder Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch

  • Bezüge, die nach der Auflösung einer Kapitalgesellschaft anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen, bzw.
  • Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung der Kapitalgesellschaft anfallen und die als Gewinnausschüttung i.S.d. § 28 Abs. 2 Satz 2 und 4 KStG gelten.

 [...]

Hier können Sie mehr über die Besteuerung in Erfahrung bringen.

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Einzelfälle/Besonderheiten der vGA

Liegt eine vGA durch eine Leistung an eine nahestehende Person vor, so wird der Kapitalertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ) dem Gesellschafter, nicht der nahestehenden Person zugerechnet. Insoweit geht die Besteuerung beim Gesellschafter als vGA der Erfassung von Einkünften bei der nahestehenden Person vor. [...]

Dieser Fachbeitrag beschäftigt sich mit Einzelfällen und Besonderheiten der vGA.

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BFH - Urteil vom 01.10.1986 (I R 54/83): Eine Personenhandelsgesellschaft ist als Person im Sinne der Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung an nahestehende Personen anzusehen

Für die Bejahung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist es ohne Bedeutung, wenn an der begünstigten Personengesellschaft auch Personen beteiligt sind, die nicht Gesellschafter der leistenden Kapitalgesellschaft sind. [...]

Dieses Urteil beschäftigt sich mit verdeckten Gewinnausschüttungen.

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