Grundsteuer: Fristverlängerung beschlossen - Eigentümer müssen bis Ende Januar die Grundsteuererklärung einreichen

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Die Entscheidung ist gefallen: Die so genannte Finanzministerkonferenz hat am 13.10.2022 die seit Wochen geforderte Fristverlängerung für die Grundsteuer-Erklärung beschlossen. Nun bleibt Eigentümern bis Ende Januar Zeit, die Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen.

Schon lange war absehbar, das ein Großteil der Steuerpflichtigen die ursprüngliche Frist zum Ende Oktober verfehlen würde. Im Schnitt waren bis Mitte Oktober erst ca. 20 % der Steuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.

Komplizierte Formulare sorgen für Frust

Unter anderem Eigentümerverbände sowie Oppositionsparteien kritisierten, dass die Feststellungserklärung für viele Menschen zu kompliziert sei. Tatsächlich wimmelt es in den Erklärungstexten beim Steuerportal Elster nur so von Fachbegriffen. Fehlermeldungen werden in Bandwurmsätzen ausgegeben, die selbst Experten nur mit Mühe nachvollziehen können.

Nun haben Steuerpflichtige zumindest ein wenig mehr Zeit, sich mit der Materie auseinanderzusetzen und die Erklärung fristgerecht abzugeben. Wichtig zu wissen: Bürger, die zu spät erklären, müssen mit einem Säumniszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat rechnen, mindestens aber mit 25 Euro. Drakonische Strafen drohen gar jenen, die diesen Säumniszuschlag nicht begleichen. Bis zu 25.000 Euro können dann als Bußgeld verhängt werden.

Die Entscheidung über die Fristverlängerung lag übrigens bei den Bundesländern, die sich nun einigen konnten.

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