Grundsteuererklärung vereinfacht: Zumindest ein Teil der Steuerpflichtigen darf sich über vereinfachte Form freuen

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Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts hat grundsätzlich elektronisch über das Elster-Portal der Finanzverwaltung zu erfolgen. Eine Abgabe per Papierformular besteht dabei nur in Ausnahmefällen. Wenn noch kein Elster-Benutzerkonto besteht, kann dieses unter folgendem Link erstellt werden:

www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/

Vereinfachte Grundsteuererklärung für Privateigentümer - Neuer Digitalservice des Bundes

Für Privateigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken aus Ländern, die bei der Grundsteuer das sog. Bundesmodell anwenden, besteht ab jetzt ein neuer Digitalservice des Bundes:

www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Der Nutzerkreis umfasst nun auch Eigentümer, die einen Anteil an anderem Grundvermögen haben. Dies betrifft insbesondere Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen Garagen- bzw. Tiefgaragenstellplätze gehören.

Für die Übermittlung der Erklärungen ist in diesem Fällen kein ELSTER-Konto notwendig.

Wenn Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung steuerliche Hilfe in Anspruch nehmen, kann die Erklärung auch über die Kanzleisysteme der jeweiligen Steuerkanzlei abgeschickt werden. Ebenso überprüfen Steuerberater dann auch den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf seine Richtigkeit. Fehlerhafte Bescheide können im Zweifel über Jahre zu erhöhten Grundsteuerzahlungen führen.

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