Haftungsfallen in der insolvenzrechtlichen Beratung: So beraten Sie als Steuerberater!

Im Insolvenzrecht bestehen für Sie als Steuerberater besonders große Haftungsrisiken, etwa, wenn Sie mit der Prüfung der Insolvenzreife beauftragt worden sind. Außerdem sind bei der insolvenzrechtlichen Beratung durch den Steuerberater wie immer die Grenzen zulässiger Rechtsberatung nach dem RDG und dem StBerG einzuhalten. Im Insolvenzrecht besteht dabei eine besondere Konfliktlage, denn im Einzelfall können Sie sogar umgekehrt zum Rechtsrat verpflichtet sein! Auf dieser Seite finden Sie Handlungsempfehlungen für typische Beratungssituationen, in denen das Insolvenzrecht für Steuerberater von Bedeutung ist: Falllösungen zum Insolvenzrecht mit Hinweisen zur Zulässigkeit der Rechtsberatung durch den Steuerberater.

Der insolvenzreife Mandant

Im Rahmen Ihres Beratungsmandats als Steuerberater treten Anzeichen für eine finanzwirtschaftliche Krise Ihres Mandanten zu Tage. Diese können insbesondere bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung oder auch bei Aufstellung der Bilanz auftreten. Ihr Mandant möchte nunmehr von Ihnen wissen, ob bereits ein Insolvenzgrund bei ihm eingetreten ist.

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Feststellung einer bilanziellen Unterdeckung

Sie sind als Steuerberater mit der Erstellung einer Bilanz beauftragt. Dabei fällt Ihnen auf, dass sich eine bilanzielle Überschuldung ergibt, weil das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und das Eigenkapital somit negativ ist.

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Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem insolventen Mandanten/Insolvenzverwalter

Sie haben einen Mandanten beraten, haben beispielsweise Jahresabschlüsse erstellt. Nun wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten eröffnet. Die Jahresabschlüsse haben Sie bisher noch nicht ausgehändigt, jedoch ist auch Ihr Honorar noch nicht geleistet worden.

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Auskunftspflichten gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter

Gegen Ihren Mandanten ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig. Der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter begehrt von Ihnen die Herausgabe Ihrer Arbeitsergebnisse sowie die Erteilung weiterer Auskünfte.

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Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Sie haben gegenüber Ihrem Mandanten eine offene Honorarforderung, die in der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde.

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Die geschönte Bilanz

Der Mandant kommt in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu Ihnen und bittet Sie um "positive" Darstellung der Unternehmenszahlen zur Vorlage bei Dritten.

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Die sichere Honorarforderung in der Krise

Bei Ihrer steuerberatenden Tätigkeit stellen Sie eine Unterbilanz fest oder andere auf eine wirtschaftliche Krise des Mandanten hindeutende Anzeichen, ohne dass bisher ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten eröffnet worden ist. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie die vereinbarte Vergütung. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass Ihr Mandant im Zeitpunkt der Zahlung an Sie bereits insolvent war.

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Treuhänderische Weiterleitung von Geldern in der Krise

Der Steuerberater, der von der Insolvenzreife des Mandanten Kenntnis hat, erhält von diesem einen Betrag zur treuhänderischen Weiterleitung an Krankenkassen, Arbeitnehmer oder Finanzbehörden, um hierdurch eine Sanierung zu ermöglichen. Dieser Weisung kommt der Steuerberater ordnungsgemäß nach. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens macht der Insolvenzverwalter den Betrag der weitergeleiteten Zahlungen gegenüber dem Steuerberater im Wege der Insolvenzanfechtung geltend.

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Kapitalmaßnahmen zur Abwendung der Insolvenz

Der Mandant berichtet Ihnen von einer sich verschlechternden finanziellen Situation und bittet insoweit um Ihre Hilfe zur Abwendung der Insolvenz.

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Thesaurierungsverpflichtung der UG

Sie erstellen für eine Unternehmergesellschaft den Jahresabschluss, ohne dass der Verpflichtung zur Rücklagenbildung des § 5a Abs. 3 GmbHG entsprochen wird.

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Die Erstellung einer Fortführungsprognose

Der Jahresabschluss der beratenen Gesellschaft weist einen Fehlbetrag auf. Auch die Ermittlung des Vermögens unter Liquidationswerten ergibt eine rechnerische Überschuldung. Sie werden nunmehr mit der Erstellung einer Fortführungsprognose beauftragt, um zu überprüfen, ob der Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 Abs. 1 und 2 InsO vorliegt.

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Haftungsrisiken bei der Prüfung der Insolvenzreife

Ihr Mandant ist ein Unternehmen, bei dem berechtigte Zweifel an der Liquidität bestehen. Zudem weist der aktuelle Jahresabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Nunmehr werden Sie mit der Prüfung der Insolvenzreife beauftragt.

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Die Insolvenz des Steuerberaters

Das letzte insolvenzrechtliche Szenario, mit dem der Steuerberater konfrontiert werden kann, stellt weniger eine Beratungssituation dar, sondern vielmehr ein eigenes Vorgehen: Über das Vermögen eines Steuerberaters ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

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