Autor: Gahle |
Der Mandant möchte sich personell erweitern und bittet Sie um Übersendung eines Arbeitsvertrags.
Der Arbeitsvertrag wird nach den §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme geschlossen. Er setzt grundsätzlich keine bestimmte Form voraus, so dass ein voll wirksames Arbeitsverhältnis sowohl mündlich als auch durch bloße Tätigkeitsaufnahme zustande kommen kann.
Über die zum 01.08.2022 deutlich verschärften gesetzlichen Nachweispflichten (vgl. §
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