FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 30.11.1998 (S 3014 b)
Es ist gefragt worden, ob bei Grundstücken mit nicht mehr als zwei Wohnungen ein Zuschlag nach § 146 Abs. 5 BewG auch dann zum Ansatz kommt, wenn die übliche Miete (§ 146 Abs. 3 BewG) von tatsächlich bezahlten Mieten [...]