Details ausblenden
04/2019 - Lohnbuchhaltung

Minijob-Neuregelung: Arbeit auf Abruf kann Sozialversicherungsfreiheit gefährden

Minijobs werden oft als Abrufarbeit ausgeführt. Arbeitgeber nutzen das Modell, weil sie damit flexibel auf spontanen Arbeitsanfall reagieren können. Doch seit 2019 genügt es nicht mehr, allein den Stundenlohn zu dokumentieren. Die Arbeitszeit muss konkret festgeschrieben werden. Sonst wird unterstellt, dass der Arbeitnehmer 20 Stunden pro Woche arbeitet. Die 450-€-Grenze wird so schnell überschritten.
04/2019 - Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug sichern: So ist die Leistungsbeschreibung in Rechnungen richtig

Die Finanzverwaltung verlangt hinsichtlich der Leistungsbeschreibung in einer Rechnung beispielsweise im Bereich der Bekleidungs- oder Modeschmuckbranche detaillierte Auflistungen der gelieferten Gegenstände. Anderenfalls droht die Versagung des Vorsteuerabzugs. Der BFH hatte schon im Jahr 2014 entschieden, dass zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung auch andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden können. Aktuell hat der EuGH die Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung weiter gelockert. Lesen Sie hier, was das für die Rechnungsausstellung bedeutet.
04/2019 - Abgabenordnung

Diese Belege sollten Sie auch für 2018 beim Finanzamt einreichen

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen seit dem Veranlagungszeitraum 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen. Zur Vermeidung einer Vielzahl von Rückfragen und Beleganforderungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Empfehlungen zur Belegvorlage ausgesprochen.
04/2019 - Digitalisierung

3 Tipps für die Umstellung vom Pendelordner auf die digitale Finanzbuchhaltung

In immer mehr Kanzleien verschwindet der mühevoll zusammengeheftete Pendelordner zugunsten einer elektronischen Buchhaltung. Auch digitale Buchhaltungsordner sollten in einer vereinbarten Form angeliefert werden. Sonst bekommen Sie den berühmten Schuhkarton mit einer Loseblattsammlung – nur in digitaler Form. Wir geben Ihnen drei wichtige Tipps, die Sie bei der Umstellung vom Pendelordner auf die digitale Finanzbuchhaltung beachten sollten.