BFH - Beschluß vom 26.07.2001 (X B 26/01)
Das Rechtsmittel ist teils unzulässig, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht in der erforderlichen Weise dargelegt wurden, teils unbegründet, weil die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben [...]