BVerwG - Beschluss vom 24.04.2018 (8 B 13.17)
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 45 000 € festgesetzt. Die mit Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2017 einem gesonderten Beschluss vorbehaltene Festsetzung des Streitwertes beruht [...]