BVerwG - Beschluss vom 09.05.2018 (9 KSt 2.18 (9 VR 2.16))
Die Erinnerung des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 1. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der [...]