LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 21.04.2021 (L 5 U 15/21)
1. Die Beklagte wird über das Teilanerkenntnis vom 8. Dezember 2020 hinaus verurteilt, dem Kläger ab dem 1. Juli 2014 jeweils 4% Zinsen auf einen Betrag von 26,25 € sowie 5,90 € zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die [...]