BGH - Beschluß vom 17.05.2001 (IX ZR 20/99)
Gemäß der zutreffenden Ansicht der Revision hat die Sache keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554b ZPO). Fallentscheidend ist die Auslegung eines Vertrages der Beklagten, so daß sich die Bedeutung der Sache auf den [...]