FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.09.2010 (6 K 2089/10)
Strittig ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug als Leistungsempfänger. Die Klägerin ist eine unternehmerisch tätige Grundstücksgemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft, vgl. Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 26. [...]