FG München - 05.03.1998 (14 K 919/97)
I. Streitig ist, ob die von der Klägerin für 1991 geschuldete Umsatzsteuer, soweit sie auf § 14 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1991 (UStG) beruht, aus Billigkeitsgründen zu erlassen ist. Die Klägerin, die sonst als [...]