FG Münster - Urteil vom 07.09.2017 (5 K 3123/15 U)
Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 18.9.2014 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 4.9.2015 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Umsatzsteuer für den Monat August 2014 auf ./. 89.442,17 EUR [...]