GDPdU 2018: Totgesagte leben länger! So reagieren Sie als Steuerberater richtig und machen die Kasse Ihres Mandanten fit

Die GDPdU – das sind die Grundsätze zum Zugriff auf Daten und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).

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Die GDPdU bestimmten lange Zeit die Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht bei Betriebsprüfungen. Am 1. Januar 2015 wurden Sie allerdings abgelöst durch die GoBD (die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“).

Trotzdem wirken die GDPdU immer noch nach, denn zum einen haben sich die Grundsätze in das Gedächtnis von Unternehmern eingebrannt.  In Gesprächen wird nach wie vor von den „GDPdU“ gesprochen.

Typischen Mandantenfragen zu GDPdU:

  • „Ist meine Kasse GDPdU konform?“
  • „Welche Datei / Welches Format muss ich nach den GDPdU nutzen?“
  • „Ist mein SAP-System für die GDPdU gerüstet?“
  • „Wie funktioniert die Archivierung nach den GDPdU?“
  • „Wie richte ich eine GDPdU Schnittstelle ein?“

Sicher sind auch Sie als Steuerberater schon auf diese oder eine andere Weise mit der Abkürzung GDPdU konfrontiert worden, obwohl die GoBD oder andere Regeln rund um die digitale Buchführung/ Kassenführung gemeint waren.

Die GDPdU und die Betriebsprüfungsrisiken bei elektronischen Registrierkassen ab 2017 / 2018

Hinzu kommt: Gerade im Moment ist das Thema GDPdU wieder hoch aktuell. Die Betriebsprüfungsrisiken bei elektronischen Registrierkassen sind seit 2017 schlagartig gestiegen, denn die Übergangsfrist des BMF ist ausgelaufen.

Die Konsequenz: Sie als Steuerberater müssen sich darauf einstellen, in der nächsten Zeit wieder öfter nach den GDPdU gefragt zu werden. Gemeint sind dann wohl die Anforderungen der Finanzverwaltung bzw. des BMF an Registrierkassen ab 2017.

Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Punkte rund um die Themen Kassenführung/ Kassensysteme ab 2017 zusammengefasst – in unserem Spezialreport „Anforderungen an Registrierkassen ab 2017“. Laden Sie Ihr Exemplar kostenlos herunter!

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Fazit: Die GDPdU leben auch 2017 und 2018 in den Köpfen Ihrer Mandanten weiter. Gut, wenn Sie dann wissen, was Ihre Mandanten gerade umtreibt. Sie können das Gespräch mit Ihrem Fachwissen dann in die richtigen Bahnen lenken und die optimale Beratung anbieten. Auch wenn die GDPdU eigentlich längst Geschichte sind!

 

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