Pflichten aus den GoBD für Einnahmenüberschussrechner

Eine Frage, die in Steuerkanzleien häufig auftaucht, lautet: Welche Pflichten sehen die GoBD bei Einnahmenüberschussrechnern, die keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen (z.B. Heilberufe), bzgl. der zeitnahen Verbuchung, Belegsortierung, Belegaufbewahrung und Kassenführung vor?

Die Antwort:

Die GoBD sind nicht auf die doppelte (kaufmännische) Buchführung beschränkt, sondern erfassen auch die sonstigen für die Besteuerung relevanten Daten und Aufzeichnungen. Zu den für die Besteuerung relevanten Daten zählt insbesondere auch die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Die GoBD enthalten Richtwerte zur Konkretisierung der Zeitgerechtheit der Erfassung und Ordnung von Grundbuchaufzeichnungen. Die Erfassung ist wie bereits erläutert primär die manuelle Sichtung und Sicherung durch eine geordnete Ablage der Belege.

Demnach ist die

  • tägliche Erfassung barer Geschäftsvorfälle,
  • Erfassung innerhalb von zehn Tagen bei unbaren Geschäftsvorfällen und
  • Erfassung innerhalb von acht Tagen bei Kontokorrenbeziehungen

als unbedenklich einzustufen. Die Funktion der Grund(buch)aufzeichnungen kann auf Dauer auch durch eine geordnete und übersichtliche Belegablage erfüllt werden. Das bedeutet auch, dass bei einer geordneten Ablage von Belegen (in Papierform oder in elektronischer Form) die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der GoBD erfüllt sind und weiterhin ein quartalsweiser, halbjährlicher oder jährlicher Buchungszyklus zulässig ist.

GoBD verlangen Verfahrensdokumentation

Ein eigener, besonders wichtiger Punkt bei den GoBD ist die Verfahrensdokumentation. Die steuerpflichtigen Unternehmen müssen viele Bereiche der Buchführung umfassend dokumentieren. Dies betrifft zum Beispiel eine geordnete und sichere Belegablage, vor allem dann, wenn die Buchführung nicht zeitnah erfolgt.

In diesen Fällen haben die Unternehmen darauf zu achten, die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege zu sichern und gegen Verlust zu schützen.

Um Steuerberater und deren Mandanten dabei zu helfen, hat die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.) auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und -verbänden  eine Muster-Verfahrensdokumentation entwickelt, an der sich die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater orientieren können.

Die Muster-Verfahrensdokumentation zu den neuen GoBD können Sie auf folgender Seite kostenlos downloaden:

Musterverfahrensdokumentation der AWV

 

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