Die Grunderwerbsteuer beim Share Deal: Erfahren Sie als Steuerberater, worauf es beim Unternehmenskauf ankommt!

Unsere Themenseite zur Grunderwerbsteuer beim Share Deal unterstützt Ihre steuerberatende Tätigkeit auf zwei Ebenen: Zunächst vermitteln wir Ihnen kompakt alle relevanten Informationen über die Grunderwerbsteuer beim Share Deal (Grunderwerbsteuertatbestände, Bemessungsgrundlage, Anteilsvereinigung in einer Hand und mehr). Hierzu bieten wir Ihnen Zugriff auf praxisnahe Beispielsfälle mit Lösung und informative Fachbeiträge. Auf der zweiten Stufe widmen wir uns den Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie ergreifen können. Wir zeigen Ihnen konkret, welche Möglichkeiten Sie als Steuerberater bei der Gestaltung des Share Deals haben, um in Ihrem konkreten Fall die Grunderwerbsteuer möglicherweise vermeiden zu können.

 

Grunderwerbsteuertatbestände und Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Share Deal

Der Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Rahmen eines Share Deals kann Grunderwerbsteuer auslösen. Was sind die Grunderwerbsteuertatbestände? Was ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Share Deal? Hier finden Sie alle Informationen!

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Grunderwerbsteuer? Erwerb von Anteilen an einer immobilienhaltenden Personengesellschaft

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: An der AB-OHG sind die Gesellschafter A und B zu gleichen Teilen beteiligt. Im Jahr 2018 veräußert A seine gesamte Beteiligung an den C, und im Jahr 2022 veräußert B seine gesamte Beteiligung an den D. Ist der Erwebstatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG erfüllt? Anhand dieses praxisnahen Falls zeigen wir Ihnen, was Sie über die Grunderwerbsteuer beim Share Deal wissen müssen, wenn es um den Erwerb von Anteilen an einer immobilienhaltenden Personengesellschaft geht. Klicken Sie hier!

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Grunderwerbsteuer beim Share Deal: Die Anteilsvereinigung in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG)

Beim Share Deal wird sowohl bei Kapital- als auch Personengesellschaften die Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG ausgelöst, wenn sich erstmals unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer immobilienhaltenden Gesellschaft in der Hand eines Erwerbers vereinigen. Klicken Sie hier, um an einem anschaulichen Beispielsfall mit Lösung zu erfahren, wann dies konkret der Fall ist!

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Clever gestalten! Grunderwerbsteuer beim Share Deal vermeiden: Immobilienvermögen der Zielgesellschaft

Wir erklären Ihnen hier, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie in Bezug auf das Immobilienvermögen der Zielgesellschaft ergreifen können, um die Grunderwerbsteuer beim Share Deal in diesem Zusammenhang zu vermeiden und geben Ihnen effektive Praxistipps! Klicken Sie hier! 

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Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer beim Share Deal: Anteilserwerb der Zielgesellschaft (RETT-Blocker)

Bei Erwerb von Anteilen an immobilienhaltenden Kapital- oder Personengesellschaften im Rahmen eines Share Deals entsteht in bestimmten Fällen Grunderwerbsteuer. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf den Anteilserwerb der Zielgesellschaft (RETT-Blocker), um die Grunderwerbsteuer beim Share Deal zu vermeiden. Klicken Sie hier!

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Achtung bei Gesellschafterwechseln!

Wie Ihre Mandanten die Grunderwerbsteuer nach der Reform vermeiden, zeigen Ihnen Dr. Karl Broemel, Steuerberater und Dr. Frieder B. Mörwald, Steuerberater.

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