Weitere Fälle für den One-Stop-Shop (OSS)

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Neben den oben beschriebenen Fernverkäufen als direkte Form der Belieferung von privaten Verbrauchern im EU-Ausland steht der One-Stop-Shop jedoch auch noch für weitere Fälle offen:

  • Warenlieferungen per elektronischer Schnittstelle (siehe hierzu unten)
  • Besonderer Import-One-Stop-Shop für Fernverkäufe von Waren in Sendungen mit einem Sachwert iHv. bis zu EUR 150,00 aus dem Drittlandsgebiet (Einfuhr von Waren aus dem Drittland im Namen des Empfängers der Ware)
  • Weitere Produkte und Dienstleistungen: Personenbeförderung, Veranstaltungs- oder Restaurationsleistungen, Grundstücksleistungen, Vermittlungsleistungen, Kultur und Entertainment, Arbeiten an beweglichen Gegenständen sowie deren Begutachtung sowie die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln

Dr. Egid Baumgartner, LL.M., Steuerberater

Mit praktischen Erfahrungen, vereinfachenden Graphiken und essenziellen Tipps zum E-Commerce

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