FG Nürnberg - Zwischenurteil vom 07.12.2016 (5 K 526/15)
Es wird festgestellt, dass die Kläger im Streitzeitraum unbeschränkt steuerpflichtig sind. Streitig ist, ob die Kläger ihren Wohnsitz in 1 zum 31.12.2008 aufgegeben haben. Der Kläger, geboren am 10.11.1921, und die [...]