BSG - Beschluss vom 23.09.2019 (B 3 KR 50/19 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. September 2019 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht [...]