BFH - Beschluss vom 27.06.2023 (IX R 7/23 (IX R 19/12))
Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden die Kosten des Verfahrens nach § 143 Abs. 1 in Verbindung mit § 138 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung bis zum 24.03.2011 zu 80,12 % den [...]