Autor: Tillmann |
Ihr Mandant ist Fremdgeschäftsführer in einer GmbH. Aufgrund einiger problematischer Entscheidungen sind die Gesellschafter der Auffassung, dass er persönlich für die Schäden bei der GmbH haften müsste. Der Gesellschaft droht keine Insolvenz, auch besteht keine Unterbilanz.
Als Haftungsgrundlage kommt §
Weitere Haftungstatbestände kämen nur dann in Betracht, wenn die Gesellschaft überschuldet wäre oder eine Unterbilanz bestünde, dazu zählen insbesondere:
Haftung nach §§ |
Haftung nach § |
Existenzvernichtungshaftung (§ |
Die Haftung nach §
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