5.7 Die Gründung einer GmbH im "vereinfachten Verfahren"

Autor: Tillmann

5.7.1 Beratungssituation

Sie möchten für einen Mandanten eine GmbH oder eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft möglichst kostengünstig und ohne großen Aufwand gründen. Dabei erwägen Sie die Gründung im "vereinfachten Verfahren".

5.7.2 Rechtliche Einordnung

Seit 2008 besteht nach § 2 Abs. 1a GmbHG die Möglichkeit der Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft im "vereinfachten Verfahren". Hintergrund ist das Bestreben des Gesetzgebers, die Gründung von Gesellschaften in Standardfällen kostengünstiger und unkomplizierter zu gestalten. Zwar entfällt bei der Gründung nicht die notarielle Beurkundung, aber der Notar nutzt die in der Anlage zum GmbHG befindlichen nahezu ausformulierten Formulare als Satzungsvorlage. Die vereinfachte Gründung ist geeignet für Einmanngesellschaften und für Gesellschaften mit bis zu drei Gesellschaftern.

Kostenersparnis