5.18 Entscheidung über die Beendigung der Geschäftstätigkeit einer GmbH

Autor: Hasenheit

5.18.1 Beratungssituation

Ein Mandant - Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH - trägt sich mit dem Gedanken, die Geschäftstätigkeit seiner Gesellschaft einzustellen, da weitere Verluste seiner Gesellschaft in Aussicht stehen. Er möchte die Gesellschaft so kostengünstig wie möglich "schließen". Ein anderer Mandant möchte seine Gesellschaft schnell "schließen", da er meint, unliebsame Gläubiger der Gesellschaft könnten dann nichts mehr von der Gesellschaft fordern. Die Gesellschaft sei ja dann geschlossen, die Gläubiger seien zu spät, ihre Anspruchsverfolgung gehe dann ins Leere.

5.18.2 Rechtliche Einordnung

Die Entscheidung, ob eine Gesellschaft "einfach zugemacht" werden kann, hängt von der Beantwortung verschiedener Fragen ab.

Unliebsame Verbindlichkeiten