5.9 Die Haftung des Geschäftsführers einer Personengesellschaft

Autor: Tillmann

5.9.1 Beratungssituation

Sie betreuen als Steuerberater eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der drei Zahnärzte beteiligt sind. Dr. X ist Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Er hat - ohne Absprache mit seinen Kollegen - eine neue EDV-Struktur eingeführt, die zu unvorhergesehenen Folgekosten bei der Praxis geführt hat. Er fragt Sie nun, ob er ggf. in Anspruch genommen werden kann.

5.9.2 Rechtliche Einordnung

Bei Pflichtverletzungen von Geschäftsführern hat die Gesellschaft gegen diese u.U. einen Schadenersatzanspruch gem. § 280 Abs. 1 BGB. Ein solcher Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass

der Geschäftsführer eine Pflicht verletzt hat,

der Geschäftsführer schuldhaft gehandelt hat, und dass

der Gesellschaft durch das rechtswidrige Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.

Pflichtverletzungen des Geschäftsführers

Die Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus dem Gesetz. Darüber hinaus bestehen noch ungeschriebene Treuepflichten aller Gesellschafter. Praktisch relevante Pflichtverletzungen sind beispielsweise (nicht abschließend):

fehlende Einholung eines Gesellschafterbeschlusses bei grundlegenden Geschäften,

sonstige Überschreitungen der gesellschaftsvertraglichen Kompetenz,

Missachtung eines Widerspruchs durch einen Mitgeschäftsführer,

mangelhafte Überwachung von Mitarbeitern,