Autor: Tillmann |
Sie als Steuerberater beabsichtigen mit einem Kollegen den Beruf gemeinsam in Form einer Sozietät auszuüben. Zu diesem Zweck überlegen Sie sich, ob für Sie eine Partnerschaftsgesellschaft in Betracht kommt und wer bei einer solchen Gesellschaft haftet.
Angehörige freier Berufe betreiben kein Handelsgewerbe und keine Verwaltung eigenen Vermögens, daher können sie sich nicht in der Rechtsform einer OHG oder KG zusammenschließen. Für sie besteht aber alternativ zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Möglichkeit der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft. Das für diese Gesellschaftsform einschlägige Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) verweist regelmäßig auf die Normen zu den Handelspersonengesellschaften. Daraus folgt, dass die Partnerschaftsgesellschaft rechtlich selbständig ist und selbst klagen und verklagt werden kann. Grundsätzlich haften die Partner also für Schulden der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt. Es besteht jedoch seit 2013 - als Antwort auf die englische Limited Liability Partnership (LLP) - die Möglichkeit der Gründung einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Durch diese neue haftungsbeschränkte Gesellschaftsform wird eine Alternative zur GmbH geboten, die folgende Vorteile hat:
keine Gewerbesteuer |
keine Bilanzierungspflicht |
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