5.15 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Autor: Tillmann

5.15.1 Beratungssituation

Ihr Mandant möchte eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen. Eine GmbH kommt für ihn nicht in Betracht, da er nicht in der Lage oder Willens ist, das Stammkapital dafür zu erbringen. Daher fragt er sie nach einer preiswerteren Lösung.

5.15.2 Rechtliche Einordnung

GmbH-Variante

Eine Unternehmergesellschaft (UG) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Geregelt ist sie in § 5a GmbHG. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ihr Stammkapital weniger als 25.000 € beträgt. Als Gegenleistung für dieses relativ geringe Kapital besteht eine teilweise Thesaurierungspflicht des Jahresüberschusses. Im Übrigen gelten für diese Gesellschaftsform die Regelungen zur GmbH.

Gründung einer UG

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft vollzieht sich nach den Regeln der GmbH. Bei der Erstellung der Satzung sind folgende Besonderheiten zu beachten.

FirmaDie Bezeichnung "GmbH" ist nicht erlaubt. Die Firma muss zwingend unter der Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" geführt werden. Ähnlich klingende Umformulierungen sind nicht zulässig.