| Autor: Tillmann |
Ihr Mandant ist als Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Zur Finanzierung eines Ausbaus seines Einfamilienhauses möchte er zugunsten der kreditgebenden Bank seinen Gesellschaftsanteil verpfänden. Er fragt Sie nach der Zulässigkeit und möglichen Folgen.
Anteile an Personengesellschaften sind – anders als bei der GmbH oder AG – grundsätzlich nicht übertragbar. Daher bedarf eine Verpfändung eines KG-Anteils einer vertragsändernden Mehrheit oder einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Nach h.M. ist eine Verpfändung von einer gesellschaftsvertraglich zugelassenen „freien Übertragbarkeit“ gedeckt.
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