Autor: Tillmann |
Sie betreuen als Steuerberater eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der drei Zahnärzte beteiligt sind. Dr. X ist Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Er hat - ohne Absprache mit seinen Kollegen - eine neue EDV-Struktur eingeführt, die zu unvorhergesehenen Folgekosten bei der Praxis geführt hat. Er fragt Sie nun, ob er ggf. in Anspruch genommen werden kann.
Bei Pflichtverletzungen von Geschäftsführern hat die Gesellschaft gegen diese u.U. einen Schadenersatzanspruch gem. §
der Geschäftsführer eine Pflicht verletzt hat, |
der Geschäftsführer schuldhaft gehandelt hat, und dass |
der Gesellschaft durch das rechtswidrige Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist. |
Die Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus dem Gesetz. Darüber hinaus bestehen noch ungeschriebene Treuepflichten aller Gesellschafter. Praktisch relevante Pflichtverletzungen sind beispielsweise (nicht abschließend):
fehlende Einholung eines Gesellschafterbeschlusses bei grundlegenden Geschäften, |
sonstige Überschreitungen der gesellschaftsvertraglichen Kompetenz, |
Missachtung eines Widerspruchs durch einen Mitgeschäftsführer, |
mangelhafte Überwachung von Mitarbeitern, |
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