BSG - Urteil vom 26.05.2004 (B 12 KR 2/04 R)
I Die Beteiligten streiten darum, ob die Erstattung von Kosten für den Erwerb eines Führerscheins zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Postdienstleistungen erbringt. In [...]