FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 26.04.2007 (2 K 210/05)
Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte 5/100, die Klägerin 95/100. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch [...]