FinMin Hessen - Erlass vom 21.05.2012 (S 3812 A-021-II6a)
§ 13 Absatz 1 Nummer 9 ErbStG befreit einen steuerpflichtigen Erwerb bis zu 20 000 EUR, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, [...]