FG Sachsen - Urteil vom 13.08.2014 (8 K 650/14)
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 04.02.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.06.2014 verpflichtet, dem Kläger eine Steuernummer zu erteilen. Der Beklagte trägt die Kosten des [...]