Rechnungs- und Leistungsempfänger müssen identisch sein

+++Tipp+++ Zahlreiche Regelungen und Vorschriften machen es nötig: Informieren Sie sich jetzt umfassend und gezielt mit unserem kostenlosen Spezialreport zu den Anforderungen der Rechnung im Umsatzsteuerrecht! Spezialreport „Die Rechnung im Umsatzsteuerrecht - Stand August 2023”  – Hier klicken und kostenlos downloaden.

Der Vorsteuerabzug erfordert, dass Unternehmer, der diesen geltend macht, Leistungsempfänger der den Rechnungen zugrundeliegenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen von anderen Unternehmern ist. Wer Leistungsempfänger ist, bestimmt sich nach dem der Leistung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis, d.h., wer nach dem Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist. Für die Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ist Unternehmer, der diesen begehrt, darlegungs- und beweispflichtig.

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug der in Rechnungen im Sinne des § 14 UStG gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer ist, dass der den Vorsteuerabzug geltend machende Unternehmer Leistungsempfänger der zugrundeliegenden Lieferungen oder sonstige Leistungen von anderen Unternehmern ist. Wer Leistungsempfänger ist, bestimmt sich danach, wer nach dem Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (BFH v. 18.02.2009 - V R 82/07, NV). Dies gilt auch für Treuhandvereinbarungen; hier ist Empfänger der Lieferungen der Treuhänder. Damit steht dem Treugeber nicht der Vorsteuerabzug aufgrund von Rechnungen zu, die dem Treuhänder erteilt wurden. Steht der Leistungsempfänger fest, kann er nicht nachträglich in der Rechnung durch anderslautende Empfängerbezeichnungen aufgehoben werden.

Für die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs ist der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer darlegungs- und beweispflichtig. Hinsichtlich der Bezeichnung des Empfängers wirkt die Rechnung nicht als Belegnachweis. Maßgeblich ist die wirkliche Rechtslage.

FG Niedersachsen, Urt. v. 26.08.2009 - 16 K 56/09

Spezialreport Die Rechnung im Umsatzsteuerrecht


Die Rechnung im UStG: Das müssen Stb wissen!

Zahlreiche Regelungen und Vorschriften machen es nötig: Informieren Sie sich jetzt umfassend und gezielt mit unserem kostenlosen Spezialreport zu den Anforderungen der Rechnung im Umsatzsteuerrecht!

» Jetzt gratis anfordern

Achtung, hier lauern Fallen!

Was ist bei: Bauleistungen, Gutscheinen, Skonto, Retoure etc. ? Wie läuft die Umstellung in der Buchhaltungs-Praxis Schritt für Schritt?  Wir liefern Antworten!

» Jetzt gratis anfordern

Umsatzsteuer: Gratis-Downloads

Sehen Sie hier auf einen Blick alle Downloads rund um das Thema Umsatzsteuer.

Checkliste: Pflichtangaben auf der Rechnung

Mit der Checkliste „Pflichtangaben auf der Rechnung“ kontrolliert Ihr Mandant ab sofort selbstständig, ob seine Rechnungen die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllen. Laden Sie sich die Checkliste „Pflichtangaben auf der Rechnung“ hier kostenlos herunter!