Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Hier gibt es Prüfungsbedarf

Als Steuerberater haben Sie in Ihrer Ausbildung gleich zu Beginn gelernt: Das Umsatzsteuergesetz besteuert im Regelfall Ausgangsumsätze. Doch Vorsicht, auch Eingangsumsätze können zur Steuerschuldnerschaft führen.

Ist Ihr Mandant Leistungsempfänger, dann sollte er prüfen, ob er durch bezogene Leistungen zum Steuerschuldner wird.

Denn niemand möchte erst im Nachhinein feststellen, dass er Umsatzsteuer sowohl an den leisten Unternehmer gezahlt hat, aber auch an den Fiskus abführen muss.

Was Sie zum Thema Reverse Charge/ Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten sollten, erfahren Sie in den folgenden Artikeln.

Artikelübersicht zum Thema Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Themenkomplex Wechsel der Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft

» Einführung: Reverse Charge in der Bauwirtschaft

» Aktuelle Infos zur Umsatzsteuer in Bauträgerfällen (nach dem wegweisenden BFH-Urteil vom 23.2.2017)

» Spezialfall: Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern

Themenkomplex Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Metallen / Metall-Lieferungen

» Einführung: Reverse Charge bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen

» Aktuelles BMF-Schreiben vom 13.3.2015 zu Reverse Charge bei Metalllieferungen

Auslandsberührung

» Reverse Charge: Wenn der leistende Unternehmer im Ausland sitzt

Weitere Beiträge

» Übergang der Steuerschuld bei mehreren Leistungsempfängern

 

» Zurück zur Übersicht: Umsatzsteuer

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