Die Kleinunternehmerregelung: Für wen gilt sie und was sind mögliche Vorteile?

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Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung des Umsatzsteuerrechts. Sie gewährt Unternehmen mit niedrigen Umsätzen (niedrig genug, um als Kleinunternehmen zu gelten) die Wahl, ähnlich wie Nichtunternehmer*innen behandelt zu werden.

Die genauen Vorgaben, ob ein Unternehmen den Anforderungen an die Kleinunternehmerregelung genügt, sind im §19 UstG nachzulesen. Ausgewiesen werden kann die Entscheidung, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, im Gewerbeschein oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei nachträglicher Anmeldung eines bereits bestehenden Unternehmens reicht ein formloses Schreiben ans Finanzamt aus.

Da die Kleinunternehmerregelung vom Umsatz des jeweiligen Unternehmens abhängt, lässt sie sich grundsätzlich auf jede Rechtsform eines Unternehmens anwenden. Das gilt auch für Freiberufler*innen.

Rechtlich gesehen entsteht die Umsatzsteuer dabei zwar (denn ein Unternehmen unterliegt stets dem Umsatzsteuerrecht), das Finanzamt sieht jedoch von der Erhebung der Steuer zugunsten der kleinen Unternehmen ab. So bleibt auch die Pflicht zur jährlichen Umsatzsteuervoranmeldung aus.

Außerdem müssen betreffende Unternehmer*innen auch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Verbraucher*innen müssen lediglich mittels eines Vermerks auf die Sonderregelung hingewiesen werden. Dabei ist es den Unternehmer*innen freigestellt, wie genau sie diesen gestalten.

 

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Der maßgebliche Vorteil der Kleinunternehmerregelung besteht in der Möglichkeit, die Umsatzsteuer zu umgehen. So kommt es zu einem geringeren zeitlichen und bürokratischen Aufwand. Außerdem sind fragliche Unternehmen in der Lage, ihren Kund*innen günstigere Preise anzubieten, da keine Umsatzsteuer anfällt. So können Wettbewerbsvorteile generiert werden.

Nachteilig wirkt jedoch die Tatsache, dass bei Unternehmensinvestitionen kein Vorsteuerabzug mehr möglich ist. Ausgaben für Arbeitsmaterialien und andere Kosten im Büro werden damit insgesamt teurer.

Ein gesteigerter Aufwand entsteht außerdem dadurch, dass eine jährliche Überprüfung stattfindet, ob die Kleinunternehmerregelung noch auf das betreffende Unternehmen anzuwenden ist.

 

Für wen ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Die Kleinunternehmerregelungen spielt oftmals bei der Gründung eines Unternehmens eine Rolle. Hier sind die Umsätze am geringsten und es muss sich die Frage gestellt werden, ob von der Regelung Gebrauch gemacht werden soll oder nicht.

Relevant für die Entscheidung ist die Zielgruppe, an die sich das betreffende Unternehmen mit seinem Angebot wendet. Handelt es sich bei potentiellen Nachfrager*innen um Geschäftskund*innen, ist die Regelung weniger sinnvoll, denn auch diese könnten damit beim Kauf nicht mehr von der Vorsteuer Gebrauch machen. Privatkund*innen steht diese Möglichkeit ohnehin nicht offen, hier wäre es also möglich, an eine Kleinunternehmerregelung zu denken.

Bei einer Zielgruppe aus Privatkund*innen wirkt außerdem der Umstand positiv, dass günstigere Preise ausgewiesen werden können. (s.o.)

Ebenfalls von Bedeutung ist die Frage, wie groß die Aufwendungen für eine mögliche Unternehmensgründung sind. Bei zu hohen erstmaligen Anschaffungskosten könnte sich die Kleinunternehmerregelung sogar nachteilig auswirken, da die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht mehr besteht.

Es gibt also keine allzu klaren Grenzen und Voraussetzungen, die darauf hinweisen, für wen die Kleinunternehmerregelung wirklich sinnvoll ist. Als Steuerberater*in sollten Sie also gut mit dem jeweiligen Einzelfall vertraut sein, um die bestmögliche Beratung zu bieten.

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