Umsatzsteuer für Immobilien: Wichtige Informationen für Steuerberater *innen

Durch die Vermietung einer Immobilie entstehen sowohl Einkünfte als auch Kosten. Dabei sind die meisten Grundstücke bzw. Grundstücksanteile in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Ausnahmen bestehen für Kurzzeitmieten, die nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten und einem Tag hinausgehen - das gilt auch für kurzfristige Mietverhältnisse, z.B. über Plattformen wie Airbnb o.Ä. Im Gegensatz zu längeren Mietverhältnissen fällt hier also Umsatzsteuer an. Dasselbe gilt für die Beherbergung von Gästen im Rahmen von Hotels oder Pensionen etc.

Auf besagte Steuerfreiheit kann allerdings auch verzichtet werden, was (anders als im ersten Moment vermutlich erwartet) Vorteile für Vermieter*innen haben kann. Bei der Vermietung ist eine Umsatzbesteuerung nämlich die Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug. Entscheidet sich ein Vermieter oder eine Vermieterin also für die Steuerfreiheit, können z.B. Anschaffungskosten höchstens als Teil der Miete oder Nebenkosten an die Mieter*innen weitergegeben werden und werden nicht im Rahmen der Vorsteuer abgezogen

Nachfolgend finden Sie nun eine Auflistung unserer Informationsseiten zum Thema „Umsatzsteuer Immobilien“. Es erwarten Sie dort Hinweise zu wichtigen Sonder- und Einzelfällen inklusive hilfreicher Praxistipps, die Sie in Ihrer Beratungspraxis unbedingt beachten sollten.

 

Immobilien: Aufteilung der Vorsteuer bei Mischnutzung

Wie ist die Vorsteuer bei Immobilien aufzuteilen, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei verwendet werden? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden. Hier klicken und weiterlesen!

 

Immobilien: Vorsteueraufteilung bei Mischnutzung und Ausstattungsunterschieden

Wenn Grundstücke sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt werden, stellt sich die Frage, wie Vorsteuerbeträge aufzuteilen sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun genauer geklärt, auf welche Weise dabei Außenflächen - wie z.B. Pkw-Stellplätze - zu berücksichtigen sind. Die Details erfahren Sie hier.

 

Vorsteuerabzug: Berichtigung und Bagatellgrenze bei Gebäuden

Wann ist die Bagatellgrenze für die Vorsteuerberichtigung überschritten? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 29.04.2020 (XI R 14/19) darüber entschieden. Lesen Sie hier, wie genau das Urteil sich auswirkt.

 

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