VGH Bayern - Beschluss vom 09.08.2022 (7 C 22.928)
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. I. Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit einer (fiktiven) Terminsgebühr. Mit Gerichtsbescheid vom 15. [...]