Autor: Tillmann |
Ihr Mandant benötigt für seinen Betrieb eine GmbH. Er überlegt nun, ob er eine neue Gesellschaft gründet oder ob er auf ein Angebot eingehen soll, eine "gebrauchte" GmbH zu erwerben, die schon länger inaktiv ist. Er hat gehört, dass der Erwerb einer "Mantelgesellschaft" nicht unproblematisch ist.
Eine Mantelgesellschaft ist eine Gesellschaft (GmbH), die früher einmal im Rahmen ihres Unternehmensgegenstands tätig war, jetzt aber nur noch eine "inhaltslose Hülle" ist. Eine feste Definition der Mantelgesellschaft gibt es nicht. Maßstab für die Frage, wann eine GmbH nur noch als "Mantel" anzusehen ist, ist die Verkehrsanschauung. Zur Abgrenzung zwischen Mantelgesellschaft und einem fortgeführten Unternehmen legt die Rechtsprechung eine wertende Betrachtung zugrunde (zu den Indizien siehe Checkliste in Kapitel 5.13.4).
Früher war der Erwerb eines Mantels zur Nutzung von Verlustvorträgen aus steuerlichen Gründen attraktiv. Dieses Argument ist jedoch durch Änderungen im
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