5.13 Die Mantelgründung

Autor: Tillmann

5.13.1 Beratungssituation

Ihr Mandant benötigt für seinen Betrieb eine GmbH. Er überlegt nun, ob er eine neue Gesellschaft gründet oder ob er auf ein Angebot eingehen soll, eine "gebrauchte" GmbH zu erwerben, die schon länger inaktiv ist. Er hat gehört, dass der Erwerb einer "Mantelgesellschaft" nicht unproblematisch ist.

5.13.2 Rechtliche Einordnung

Mantelgesellschaft

Eine Mantelgesellschaft ist eine Gesellschaft (GmbH), die früher einmal im Rahmen ihres Unternehmensgegenstands tätig war, jetzt aber nur noch eine "inhaltslose Hülle" ist. Eine feste Definition der Mantelgesellschaft gibt es nicht. Maßstab für die Frage, wann eine GmbH nur noch als "Mantel" anzusehen ist, ist die Verkehrsanschauung. Zur Abgrenzung zwischen Mantelgesellschaft und einem fortgeführten Unternehmen legt die Rechtsprechung eine wertende Betrachtung zugrunde (zu den Indizien siehe Checkliste in Kapitel 5.13.4).

Früher war der Erwerb eines Mantels zur Nutzung von Verlustvorträgen aus steuerlichen Gründen attraktiv. Dieses Argument ist jedoch durch Änderungen im KStG8 Abs. 4 a.F. bzw. jetzt § 8c KStG) entfallen. Dennoch kann der Erwerb eines Mantels weiterhin gewollt sein, wenn dadurch den künftigen Gesellschaftern ein möglicherweise langwieriges Gründungsverfahren erspart werden soll.

Rechtsprechung zum Mantelkauf