Autor: Tillmann |
Ihr Mandant ist an einer GmbH als ein Minderheitsgesellschafter beteiligt. Das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern ist angespannt. Eines Tages werden gegen die Stimmen des Mandanten eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die erkennbar rechtswidrig sind und dem Mandanten schaden. Ihr Mandant fragt Sie, wie er gegen rechtswidrige Beschlüsse vorgehen kann.
Das
Ein rechtswidriger Beschluss kann demnach
nichtig und damit unwirksam oder |
wirksam, aber anfechtbar sein. |
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind nur bei schwerwiegenden Mängeln ausnahmsweise nichtig. Zu den Nichtigkeitsgründen gehören beispielsweise:
Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Unbefugten, |
mangelnde Beurkundung, wenn gesetzlich vorgesehen, |
schwere Verstöße gegen materielles Recht, z.B. in Bezug auf die Feststellung des Jahresabschlusses, |
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