FG Hamburg - Urteil vom 06.11.2008 (4 K 214/06)
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben. Die Klägerin gehört zur A Firmengruppe mit Hauptsitz in B. Nach den Feststellungen des Beklagten sind Inhaber dieser Firmengruppe Frau C und ihr Ehemann [...]