BFH - Beschluss vom 04.05.2020 (VII S 39/19)
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24.10.2019 – VII B 167/18 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Rüge gegen den Senatsbeschluss [...]